Rechtsanwaltskanzlei Duran - Verkehrsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Ausländerrecht

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Vertragsrecht

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Auch im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz Pacta sunt servanda (zu deutsch:Verträge sind einzuhalten). Da dem Grunde nach Verträge auch ohne Einhaltung einer bestimmten Form, also insbesondere auch mündlich abgeschlossen werden können (Ausnahmen gelten bei den formbedürftigen Verträgen, wie z.B. Vertrag über ein Grundstück etc.), ist ständige Aufmerksamkeit geboten. In der Regel wird jedoch ein Vertrag zu Beweiszwecken stets schriftlich fixiert.



Im Vertragsrecht beraten und vertreten wir Sie zu folgenden Fragestellungen:


• Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

• Durchsetzung von Ansprüchen

• Abwehr unberechtigter Forderungen

• Verbrauchsgüterkauf

• Kaufrecht, insbes. Auto-Kaufrecht (Mangel, Garantie, Gewährleistung)

• Widerruf von Haustürgeschäften

• Fernabsatzverträge, insbes. Rechtsgeschäfte über das Internet (Online-Shop, Versandhandel)



Sofern in den aufgeführten Rechtsfeldern eine rechtliche Beratung oder Vertretung gewünscht ist, können Sie vertrauensvoll mit uns
Kontakt aufnehmen.

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