Rechtsanwaltskanzlei Duran - Verkehrsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Ausländerrecht

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Verwaltungsrecht

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Während das Zivilrecht grundsätzlich die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern regelt, stellt das Verwaltungsrecht das Recht der Exekutive, also der ausführenden Gewalt, dar. Genauer genommen handelt das Verwaltungsrecht von den Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger, als Individuum mit subjektiven Rechten und Rechtsgütern, zum Staat. Dabei kommt es nicht unregelmäßig zu Unstimmigkeiten / Streitigkeiten, die häufig vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden.

Das allgemeine Verwaltungsrecht wird dem Grunde nach durch das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Dieses Gesetz enthält die wesentlichen Grundsätze des Verwaltungsrechts, die für alle Verfahren identisch sind. Durch das besondere Verwaltungsrecht werden die jeweiligen Prinzipien und Grundsätze einer bestimmten Materie (z.B. Polizeirecht, Baurecht, Gewerberecht) geregelt.

Die Kanzlei vertritt Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vor der jeweiligen Behörde.

Ganz egal, ob es um einen Ihnen mißfallenden Gebührenbescheid geht oder eine von der Baubehörde verweigerte Baugenehmigung, wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Soweit besondere Eile geboten ist, kommt möglicherweise ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz in Betracht.

Falls Sie die Aufhebung eines durch die Behörde erlassenen Verwaltungsakts begehren (z.B. Abrissverfügung für Ihr Haus, Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis oder Erlass einer Gewerbeuntersagung), kommt ein Vorgehen im Rahmen einer Anfechtungsklage (Kassationsklage) in Betracht.

Soweit ein von Ihnen beantragter Verwaltungsakt (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis) nicht erlassen wird, kommt möglicherweise ein Vorgehen mit einer Verpflichtungsklage in Betracht.

Wir vertreten Sie auch, wenn Sie von einer Behörde eine Leistung begehren (z.B. Rückerstattung von unrechtmäßig eingenommenen Geldern oder Herausgabe von Sachen). Wenn Sie der Meinung sind, die Behörde hat Ihnen Unrecht zugefügt und Sie wollen eine Feststellung durch das Gericht, so kann dies im Rahmen einer Feststellungsklage erreicht werden.

Im Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir Sie zu folgenden Fragestellungen:



• Baurecht (Baugenehmigung, Klage des Bauherrn, Klage des Nachbarn)

• Gewerberecht (mit Gaststättenrecht)

• Schul- und Prüfungsrecht (Anfechtung von Prüfungsentscheidungen)

• Polizei- und Ordnungsrecht

• Gebührenrecht

• Sozialverwaltungsrecht



Sofern in den aufgeführten Rechtsfeldern eine rechtliche Beratung oder Vertretung gewünscht ist, können Sie vertrauensvoll mit uns
Kontakt aufnehmen.


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